Behandlung auf ärztliche Überweisung hin - Kostenübernahme durch die Krankenkassen in der Grundversicherung und den Unfallversicherern - unter Berücksichtigung von Selbstbehalt/Franchsie
Die Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist im Rahmen der Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) bei den meisten Krankenkassen auch möglich - Kostenbeteiligung/-übernahme je nach Versicherungsgrad
- Manuelle Therapie > Mobilsationen ohne Impuls, Neuromuskuläre Techniken, Mobilisationen mit Impuls/Manipulationen (ärztl. verordnet)